Auszug aus den Tegernseer Gebräuchen
In Ergänzung unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten die Tegernseer Gebräuche für den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen
Holzhalbwaren.
Ihr Allgemeiner Teil gilt außerdem im inländischen Handel mit ausländischen Erzeugnissen obiger Art. Ausgenommen sind Handelsgeschäfte zwischen Importeur und erster aufzunehmender Hand bei
entsprechenden Vereinbarungen.Die Tegernseer Gebräuche gelten nicht im Handel zwischen der Forstwirtschaft und ihren Abnehmern.
Die derzeit (Januar 2024) aktuelle Fassung finden Sie hier.